Kanzlei Engel
Rechtsanwalt Oliver W. Engel
Inkasso

Die Situation

 

Alles aus einer Hand !

 

Ausreizen aller Möglichkeiten

 

Juristisch fundiertes Know-How

 

Schnelligkeit

 

Kostenersatz

 

Fazit

 

 

Ihre Anwaltskanzlei zwischen Hameln und Bad Pyrmont

 

(c) by

Kanzlei Engel, Emmerthal

Oliver W. Engel
Rechtsanwalt
Diplom-Jurist
Mediator

OT Welsede
Welseder Str. 5
31860 Emmerthal

Fon  0 51 55 . 24 60 100
Fax  0 51 55 . 24 60 599

raengel@proius.de

Mitglied u. a. in:

Eine entscheidende Frage -

Inkassounternehmen oder Rechtsanwalt ?

Rennen Sie Ihrem Geld hinterher ?

In Zeiten sinkender Zahlungsmoral und steigender Insolvenzquoten gewinnt diese Frage mehr und mehr an Bedeutung. Das Eintreiben berechtigter Forderungen stellt sich heutzutage schwerer dar und kostet Sie Einiges an Zeit und Nerven.

 

Wir sind Ihnen beim Einzug Ihrer Forderungen stets gern behilflich und übernehmen auch den gesamten Prozess vom Forderungseinzug im außergerichtlichen Verfahren bis hin zur Durchführung der Zwangsvollstreckung bei Ihrem Schuldner.

 

Doch warum sollten Sie sogleich zum Rechtsanwalt gehen und nicht zunächst ein größeres Inkassounternehmen beauftragen ?

 

Der komplette Forderungseinzug durch im Inkasso- und Insolvenzbereich erfahrene Anwälte hat zahlreiche - teilweise recht unbekannte - Vorteile.

 

Es beginnt schon damit, dass viele Inkassounternehmen die Forderungen allein außergerichtlich durchsetzen können und hierbei - was sich in der Praxis häufig zeigt - einige Fehler passieren, die Sie bares Geld kosten. Zudem wird das Inkassounternehmen, soweit es nicht zum gewünschten Einzug kommt, ohnehin einen Vertragsanwalt einschalten oder Ihnen gar den Auftrag ohne Erfolg zurückgeben.

 

Über uns können Sie sich einen mindestens 30 Jahre lang vollstreckbaren Titel über Ihre berechtigten Forderungen erwirken lassen. Mit diesem können zahlreiche Vollstreckungsversuche bei dem Schuldner vorgenommen werden, bis Ihre Forderungen befriedigt sind. Sollte keine Befriedigung innerhalb der 30 Jahre eintreten, lässt sich die Verjährung auch hemmen oder neu in Lauf setzen, so dass Sie mit dem Titel - wenn Sie alles richtig machen - praktisch lebenslang gegen den Schuldner vollstrecken können.

 

Zahlreiche Inkassounternehmen beschäftigen keine Anwälte. Ob sich die Mitarbeiter des Inkassounternehmens also im rechtlichen Bereich hinreichend auskennen und flexibel auf den Einzelfall reagieren können, ist unklar. Dementsprechend werden auch bei Weitem nicht alle Möglichkeiten des modernen Forderungsmanagements ausgereizt. Das Spektrum der legalen Möglichkeiten ist indessen sehr weit gefasst. Von der klassischen Zahlungsvereinbarung gegebenenfalls mit Teilerlass, dem Schufaeintrag bis hin zur angedrohten Strafanzeige nebst Strafantrag gibt es zahlreiche weitere legale Alternativen, den Schuldner bei Zahlungsunwilligkeit dennoch zur Zahlung zu veranlassen.

 

Noch schwieriger stellt sich die Lage natürlich dar, wenn Ihre Schuldner gar in die Insolvenz oder Verbraucherinsolvenz flüchten. Hier kann schon eine falsche Forderungsanmeldung die gesamte Forderung zunichte machen. Zudem ist vielfach unbekannt, welche legitimen Alternativen im Einzelfall zur Forderungsanmeldung bestehen oder auch wie die Restschuldbefreiung ausgehebelt werden kann. Wichtig ist dahingehend jedoch die möglichst frühe Beauftragung. Vielleicht sind Sie jedoch auch gar nicht Insolvenzgläubiger, sondern Neugläubiger und von der Insolvenz daher nur bis zur Verfahrensbeendigung oder sogar gar nicht betroffen? Mit uns wahren Sie Ihre Rechte. Die Flucht in die Insolvenz ist oftmals kein tauglicher Weg für den Schuldner, seine Schulden zu bereinigen.

 

Vielleicht geht es Ihnen auch gar nicht zwingend darum, den gesamten Betrag einzufordern, sondern Sie wollen einfach nur, dass der Schuldner Ihnen wenigstens einen Teil entgegenkommt, dass Sie wenigstens auf Ihren echten Kosten nicht "sitzen" bleiben?

 

Die auf Ihre Bedürfnisse ausgerichtete  individuelle Vertretung ist nur durch Ihren Rechtsanwalt sicher. Bei einigen Inkassounternehmen sind Sie oftmals nur eine Nummer.

 

Die Forderungsdurchsetzung durch die Hände von Rechtsanwälte ist erheblich schneller als durch Inkassounternehmen. Dies beruht schon darauf, dass beim Anwalt keine entscheidende Zeit durch unsinnige zahlreiche Nachfristen verloren wird. Stattdessen wird sogleich darauf hingewirkt, dass ein Titel erworben und dass aus diesem auch vollstreckt wird. Zudem kann auch nur so weder Zeit noch Geld verschenkt werden, denn jede der ersten Mahnung folgende Zahlungsaufforderung ist oftmals eine gefährliche Zeitverschwendung. Dies gilt sowohl in der Einzelzwangsvollstreckung, bei der die pfändbaren Gegenstände bei "Profi-Schuldnern" schnell weggepfändet oder "verschenkt" sind, als auch bei insolvenzgefährdeten Personen und Unternehmen.

 

Zuletzt spricht auch die Kostenrechnung für den Gang zum Anwalt. Bei uns treffen Sie auf keine Eingangsgebühr oder Grundgebühr, wie sie die meisten Inkassofirmen erheben. Sie müssen auch nicht Mitglied einer Interessenvereinigung werden.

 

Die Kosten für die Konsultation des Rechtsanwalts Ihres Vertrauens sind  bei berechtigten Forderungen oftmals im Ergebnis von dem Schuldner zu tragen. Der Schuldner muss lediglich vorher von Ihnen entsprechend in Verzug gesetzt worden sein. Sie müssen daher nach Rechnungsstellung und Zahlungsverzug den Schuldner einmal nachweislich (Einschreiben-Rückschein) unter Androhung der Beiziehung eines Rechtsanwalts zur Zahlung der Forderung binnen kurzer Frist aufgefordert haben.

 

Auch bei der Formulierung eines zweckentsprechenden Verzugsschreibens helfen Ihnen die meisten Rechtsanwälte gegen geringste Gebühr oder gar - in hoher Aussicht des späteren Mandats - ohne Gebühren hierfür zu verlangen.

 

Wir achten darauf, dass die Voraussetzungen für den tatsächlichen Kostenersatz vorliegen und haften für etwaige Fehler gesetzlich sogar mit unserer Berufshaftpflichtversicherung.

 

In vielen Gerichtsbezirken ist es zudem rechtlich nicht möglich, die Gebühren eines Inkassounternehmens zusätzlich zu denen eines Rechtsanwalts gegen den Schuldner mit Erfolg durchzusetzen. Kommt es daher zum Prozess, werden Sie für die Inkassokosten keinen Ersatz bekommen, da Sie zur Schadensminderung sogleich einen Anwalt hätten beauftragen können.  Die Anwaltskosten sind dagegen im Verzugsfall immer ein rechtlich ersatzfähiger Schaden.

 

Zusammenfassend können wir Ihnen nur zuraten, sich im Forderungs-Einzugsfall stets an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu wenden und diesem das entsprechende Mandat zu erteilen. Profitieren auch Sie von der Erfahrung und dem Know How der Rechtsanwälte bzw. des Rechtsanwalts Ihres Vertrauens.

 

Dies wird Ihnen einiges an Zeit, Kosten und Ärger ersparen.

 

Ihr

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Mediator Oliver W. Engel