Bereits § 1 der Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA) hält fest:
§ 1 Freiheit der Advokatur
(1) Der Rechtsanwalt übt seinen Beruf frei, selbstbestimmt und unreglementiert aus,
soweit Gesetz oder Berufsordnung ihn nicht besonders verpflichten.
(2) Die Freiheitsrechte des Rechtsanwalts gewährleisten die Teilhabe des Bürgers am
Recht. Seine Tätigkeit dient der Verwirklichung des Rechtsstaats.
(3) Als unabhängiger Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten hat der
Rechtsanwalt seine Mandanten vor Rechtsverlusten zu schützen, rechtsgestaltend,
konfliktvermeidend und streitschlichtend zu begleiten, vor Fehlentscheidungen durch
Gerichte und Behörden zu bewahren und gegen verfassungswidrige Beeinträchtigung
und staatliche Machtüberschreitung zu sichern.
Wir leben in einem Rechtsstaat. In diesem muss jeder - ob arm oder reich - die Möglichkeit haben, seine Rechte angemessen wahrzunehmen und nötigenfalls auch streitig unter der Zuhilfenahme staatlicher Gewalt durchzusetzen. Genau um eben dieses Ziel zu erreichen, üben Rechtsanwälte deren Tätigkeit aus.
Als Ihr Rechtsanwalt liegt es in meiner Pflicht für meine Mandanten, unter Achtung der Gesetze und des Rechts das bestmögliche Ergebnis zu erzielen und die Rechte des Mandanten durchzusetzen.
Die Wörter "pro" und "ius" kommen beide aus dem lateinischen Sprachgebrauch und stehen für das Wort "für" ("pro") und für das Wort "Recht" ("ius"). Für Recht mag man daraus wörtlich herleiten. In freierer Übersetzung sehe ich das jedoch eher als ein "Für Ihr Recht" an. Denn der Kampf um dieses und die Durchsetzung Ihrer Interessen mit rechtsstaatlichen Mitteln dies ist in meinen Augen die Aufgabe Ihres Rechtsanwalts.
Ich verstehe mich - als Ihr Rechtsanwalt - als streitbarer einseitig für Ihre Interessen streitender Interessenvertreter und kämpfe "pro ius" / "für Ihr Recht". Ich vertrete daher die Interessen meiner Mandanten mit dem gebotenen Nachdruck und dort wo dies sein muss auch gern und ohne jedes Zögern höchst streitig mit scharfem Tonfall.
Für mich heißt es stets "Für Ihr Recht". Denn dieses gilt es durchzusetzen.
In diesem Sinne "pro ius".
Ihr Rechtsanwalt
Dipl.-Jur. Oliver W. Engel
Mediator
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