"Anwälte sind teuer" - so die verbreitete Meinung.
Oftmals trifft diese Meinung nicht wirklich zu. Vielmehr erspart Ihnen ein rechtlich zutreffender rechtzeitiger Rat meist sehr viel Ärger, viel Unmut und auch viel Geld. Verschaffen Sie sich einfach vor der Beauftragung des Anwalts Ihres Vertrauens bei Ihrem Anwalt Klarheit über die anfallenden Kosten.
Die reine Auskunft über die voraussichtlichen Kosten für eine Beratung oder Vertretung ohne erfolgende Beratung in dem rechtlichen Ansinnen ist bei uns kostenfrei. Hiernach entscheiden Sie, ob und in wie weit Ihr Anwalt für Sie tätig werden soll.
Wir haben es uns zur Regel gemacht, in Ihrem Sinne mit Ihnen sofort über die Kosten zu sprechen, noch bevor diese in erheblichem Maße angefallen sind, soweit Sie dies wünschen natürlich auch vor dem Anfall jedweder Kosten. So haben Sie die volle Entscheidungsgewalt, welche Kosten anfallen.
Beratung
Für die anwaltliche Beratung müssen Sie in der Regel mit zeitabhängigen Kosten rechnen.
Die Kosten beginnen insofern mit dem Beginn der Beratung in Ihrer Sache. Der Unterzeichner stellt üblicherweise je nach Umfang, Wert, Schwierigkeit und Bedeutung Ihrer Angelegenheit ein Stundenhonorar für die Beratungszeit in Höhe von etwa 200,00 Euro zzgl. Umsatzsteuer in Rechnung. Dieses Honorar wird bei uns grundsätzlich anteilig in 6-Minuteneinheiten auf die Beratungszeit berechnet. Bei einer üblichen Beratungszeit von 30 Minuten fallen so dann in der Regel 119,00 Euro brutto (inkl. USt.) an.
Als Verbraucher fallen bei einer Erstberatung (ein einziges Beratungsgespräch) ohne Gebührenvereinbarung jedoch maximal 226,10 Euro brutto (= 190,00 Euro netto zzgl. USt.), ggf. zuzüglich einer Post- und Telekommunikationspauschale an.
Vertretung
Zwei kurze Beispiele zu den Anwaltskosten bei der Vertretung Ihrer Interessen, soweit Gebühren nach dem RVG vereinbart sind oder schlicht gar keine Vereinbarung getroffen wurde:
1. Bsp.: Sie haben einen gebrauchten Pkw für 3.000,00 Euro gekauft. Aber der Verkäufer liefert nicht?
Der Anspruch auf Übereignung und Übergabe liegt im Wert des Pkw. Sie müssten für die komplette Klage vor dem Amtsgericht gegen den Verkäufer für Ihren eigenen Anwalt mit ca. 600,00 Euro an Gebühren rechnen.
2. Bsp.: Ihr Arbeitgeber hat Ihnen gekündigt. Sie haben zuletzt ein Bruttomonatsgehalt in Höhe von 3.000,00 Euro bezogen und wollen gegen die Kündigung vorgehen. Der Wert einer reinen binnen drei Wochen zu erhebenden und damit sehr eiligen Kündigungsschutzklage liegt bei 9.000,00 Euro. Erschrecken Sie bitte nicht vor diesem Wert, dieser Gegenstandwert dient allein dazu aus diesem sodann die Gebühren und Kosten zu berechnen. Sie vor dem Arbeitsgericht in erster Instanz gegen den Arbeitgeber bis zum Erlass eines streitigen Urteils zu vertreten, wird Sie bei dieser Sachlage, sofern es nur um die Kündigung geht, voraussichtlich ca. 1.500,00 Euro an anwaltlichen Gebühren kosten.
Zur Höhe der anfallenden streitwertabhängigen Kosten können wir auch Ihnen die Seite www.rechtsanwaltsgebuehren.de
empfehlen. Als gute erste Einschätzung eignet sich diese in jedem Fall.
Gebührenvereinbarungen
Abweichend von dem RVG können jedoch auch höhere und gegebenenfalls sogar niedrigere Gebühren vereinbart werden. Mittlerweile sind sogar Erfolgshonorarvereinbarungen möglich.
Bei den meisten Kanzleien sind Gebührenvereinbarungen heute eine Selbstverständlichkeit. Denn die Gebührenvereinbarung hat mehrere - teils wenig bekannte - Vorteile. Sie zahlen bei einer Gebührenvereinbarung nur für die erhaltene Leistung, die Abrechnung wird damit sehr transparent und Sie haben jederzeit die Möglichkeit die Kosten durch eigene strukturierte Mitarbeit zu senken und damit selbst zum Erfolg beizutragen.
Ohne Gebührenvereinbarung kommen abhängig vom Streitwert teils nicht angemessene Rechnungen zu Stande. Das System der gesetzlichen Gebühren geht davon aus, dass die hohen Gebühren aus hohen Streitwerten die niedrigen Gebühren bei niedrigen Streitwerten ausgleichen. Sie zahlen also bei der streitwertabängigen Vergütung manchmal absurd hohe Beträge und manchmal extrem niedrige Beträge. Ein gutes Beispiel für die Zufälligkeit der Gebührenergebnisse ist die Vergleichsgebühr. Dort fallen häufiger für einen die Gebühr auslösenden überschaubaren zeitlichen Aufwand enorme Kosten an. Auf ein Stundenhonorar umgerechnet können bezüglich der Vergleichsgebühr auch schon einmal 1.000,00 € oder gar mehr pro Stunde an Arbeitsaufwand erzielt werden. Damit können dann unrentable Stunden bspw. in anderen Angelegenheiten quersubventioniert werden. Dieses System halten wir nicht für besonders fair, da Sie und natürlich auch die anderen nicht für andere Streitigkeiten zahlen sollten, sondern jeder nur für seine eigene Streitigkeit.
Bezüglich der angesetzten Stundensätze variieren die Honorare unter Anwälten teils erheblich. Der seriöse Bereich pendelt sich in hiesigen regionalen Verhältnissen insofern überwiegend bei 150,00 bis 300,00 Euro pro Stunde zzgl. Umsatzsteuer an Honorar ein. Unser regelmäßiges Stundenhonorar liegt aufgrund unserer Kostenstruktur insofern bei 200,00 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Gern klären wir Sie über die dem zu Grunde liegenden Kostenstrukturen auf.
Wir halten daher die Vereinbarung von Gebühren, welche der Gesetzgeber für die Beratung ohnehin schon gesetzlich anempfiehlt, in vielen Fällen für die bessere Art der Vergütung.
Ratenzahlung / Prozesskostenhilfe / Beratungshilfe (Armenrecht)
Auch wenn Sie meinen, sich einen Prozess nicht leisten zu können. Eine Ratenzahlung kann sicher immer besprochen werden. Ihr Rechtsanwalt ist schließlich Dienstleister. Gerade in besonders eiligen Sachen haben wir vollstes Verständnis dafür, dass Sie die anfallenden Gebühren nicht immer in einem Betrag aufbringen können. Eine Ratenzahlungsvereinbarung ist bei uns beinahe immer möglich.
Ferner sind Anwälte bezüglich mittelärmerer Personen in begrenztem Umfang zur Beratungshilfe verpflichtet. In diesem Fall müssen Sie, soweit Sie einen Berechtigungsschein vom Amtsgericht bekommen haben, allenfalls 15,00 Euro pro Angelegenheit an Ihren Anwalt zahlen.
Die Prozessführung zahlt bei Bedürftigkeit, hinreichenden Erfolgsaussichten und fehlender Mutwilligkeit dann sogar das jeweilige Bundesland. Soweit Ihnen Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist, zahlt das Land die entsprechenden Kosten für Ihren eigenen Anwalt. Sie müssen Ihren Anwalt nur dann bezahlen, wenn das Land nicht zahlt, jedoch ggf. Ratenzahlungen leisten. Dies entbindet Sie jedoch nicht von den Kosten der Gegenseite, wenn Sie verlieren oder von Kosten, welche Sie freiwillig übernehmen, was Ihnen jedoch gern ausführlich erläutert wird.
Warnung vor Schnäppchenpreisen und Lockangeboten
Vertrauen Sie nicht auf Schnäppchen bei der anwaltlichen Beratung. Pauschalgebühren sind im außergerichtlichen Bereich zwar möglich. Soweit diese Gebühren jedoch in keinem Verhältnis zum Wert der Angelegenheit und - was für Ihren Anwalt noch viel entscheidender ist - zum notwendigen Zeitaufwand stehen, können Sie bei den Schnäppchen davon ausgehen, dass sich diese Anwälte für Ihre Sache nicht genügend Zeit nehmen. Rechtsanwälte sind Unternehmer und können leider infolge der bestehenden Betriebskosten (bspw. Miete / Personal / Kfz / Fortbildung / Fachliteratur / Büroausstattung / Werbung / Versicherungen usw.) und der aufgewandten Ausbildungskosten nicht zu unseriösen Dumpingpreisen tätig werden. Was nichts kostet, ist häufig eben auch nichts wert. Sollte Ihnen ein Rechtsanwalt eine Beratung für nicht kostendeckende Gebühren anbieten, dann wird dieser Rat im Zweifel sicher nicht unabhängig und nicht an Ihren Interessen ausgerichtet sein. Denn der Rechtsanwalt muss den unlukrativen Rat dann an anderer Stelle wieder durch höhere Gebühren erwirtschaften, dies schon, damit der Rechtsanwalt seine eigenen Mitarbeiter auch bezahlen kann. Schnäppchenpreise sprechen daher - mit der Ausnahme der pro bono Tätigkeit - für wenig Seriosität.
Eine sorgfältige rechtliche Prüfung mit anschließender Durchsetzung des Anspruchs oder Abwehr der Forderung benötigt Zeit und Know how. Beides wird sich Ihr seriös arbeitender Rechtsanwalt natürlich bezahlen lassen. Bedenken Sie bei allem: Ein schlechter anwaltlicher Rat ist im Ergebnis immer erheblich teurer als ein guter Rat! Der Prozesserfolg hängt nicht selten auch davon ab, was Sie zu investieren bereit sind.
Fazit: Keine Angst vor den Kosten
Die Wahl Ihres Anwalts sollten Sie daher davon abhängig machen, welche Qualifikationen dieser Anwalt aufweist, welches Vertrauen Sie diesem entgegenbringen können und wie Sie sich bei diesem persönlich aufgehoben fühlen. Gerade eine unpersönliche Betreuung, fehlender direkter Kontakt und fehlendes Vertrauen zum Rechtsanwalt schaden in der Regel jeder Prozessführung.
In normalen Streitigkeiten vor den Zivilgerichten (Verfahren nach der ZPO) führt das Gewinnen des Prozesses zudem dazu, dass der Prozessgegner Ihnen die erstattungsfähigen Gebühren (Gebühren nach dem Streitwert) zu ersetzen hat. Bei einem zahlungskräftigen Gegner bleiben Sie daher im Obsiegensfall beim Streit vor dem Amtsgericht/Landgericht/Oberlandesgericht/Bundesgerichtshof unter Geltung der ZPO dann auch nicht auf den Kosten sitzen.
Lassen Sie sich über die voraussichtlichen Kosten aufklären. Fragen Sie uns einfach. Wir informieren Sie gern und finden auch für Ihren Fall eine passende Lösung.
Ihr Rechtsanwalt Oliver W. Engel
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